Die neue Maschinenverordnung kommt!

Eine persönliche Einordnung.

Wenn der vorliegende Entwurf mehr oder weniger so durch geht, dann hat das Warten bald ein Ende. Und der Klimawandel machts möglich: Anleitungen dürfen dann auch rein elektronisch bereitgestellt werden. Die digitale Anleitung kann als Standard akzeptiert werden. Es gibt aber einige Regeln zu beachten:

  • Betriebsanleitungen müssen auf Kundenwunsch auch gedruckt und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das kann die angestrebte Kostenersparnis leider ins Gegenteil verkehren.
  • Für den Anwender muss beschrieben sein, wie auf die elektronische Betriebsanleitung zugegriffen werden kann. Dies könnte eine beigelegte möglicherweise textlose Kurzanleitung sein und tatsächlich Kosten sparen.
  • Die für eine Maschine gültige Anleitung muss eindeutig identifiziert werden können. Bei verschiedenen Versionsständen ist dies möglicherweise eine Herausforderung.
  • Die Anleitung muss jederzeit verfügbar sein. Dazu muss die Situation ohne Internet-Zugriff bedacht und eine Offline-Lösung gefunden werden. Hier gibt es schon gute Lösungen am Markt.

Es bleibt noch etwas Zeit, um sich vorzubereiten. Wer dann vorbereitet ist, kann dann einen Wettbewerbsvorteil nutzen.

Was sollten Sie überdenken, was ändern?

Denken Sie neu über Ihre Zielgruppe nach und versetzen Sie sich in einzelne Anwender und deren Arbeitssituation. Was würde jetzt am effizientesten helfen?

Gehen Sie den nächsten Schritt und stellen Sie auf Themen-orientiertes Schreiben um, also auf Topics. Verabschieden Sie sich vom Buch-orientierten Denken und Schreiben. Statt einer logischen Kapitelreihenfolge, einem Inhaltsverzeichnis und einem Index binden Sie eine Volltext-Facettensuche und kontextbezogene Metadaten in Ihre Anleitung ein.

Schöpfen Sie die vielfältigen Möglichkeiten des HTML5-Formates aus. Nutzen Sie bewegte Bilder, Videos, SVGs. PDF bleibt nur noch für eine gewisse Zeit die Fall-Back-Lösung.

Automatisieren Sie die Produktions- und Übersetzungsprozesse.

Aus der alten Maschinenrichtlinie wird eine Verordnung, die nach dem Erscheinen sofort rechtswirksam wird und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wenn Sie dann vorbereitet sind, können Sie schnell handeln und vorne mit dabei sein. Andere werden wohl die mehrjährige Übergangsfrist brauchen, um sich darauf einzustellen.

Ist das der große Wurf, auf den die Branche gewartet hat?

Ja und nein: Der Weg in die digitale Zukunft ist jetzt frei, und das ist gut. Auch wenn wir die gedruckte Anleitung (oder die bei Bedarf druckbare Anleitung) noch eine Weile mitschleppen müssen, werden sich Hersteller und Nutzer endlich vom Papier verabschieden können.

Ein Schritt, den z. B. die Medizintechnik-Branche schon gegangen ist, bleibt wohl der nächsten Überarbeitung vorbehalten: Usability und User Experience wird noch zu wenig gefordert und bleibt dem Engagement vorbildlicher Hersteller und Entwickler vorbehalten.

Was denken Sie dazu? Wir freuen uns über eine Rückmeldung dazu.

Hier finden Sie den abgestimmten Kompromiss (Stand 25.1.2023).

Gerne beraten wir Sie – sprechen Sie uns an.