Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Neue Pflichten für die Technische Dokumentation

Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vollzieht die EU einen grundlegenden Systemwechsel. Für die Technische Dokumentation bedeutet das nicht nur neue Begriffe, sondern konkret verschärfte, präzisere und besser prüfbare Anforderungen.

Dieser Beitrag zeigt praxisnah und aus Sicht der Technischen Redaktion, was sich gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ändert – ohne juristische Details, aber mit klarem Fokus auf neue Pflichten, Risiken und Chancen.


1. Systemwechsel: Von der Richtlinie zur Verordnung

Der wohl wichtigste Unterschied: Die Maschinenverordnung ist unmittelbar geltendes EU-Recht.
Nationale Auslegungsspielräume entfallen vollständig:

  • Keine nationale Interpretation mehr (z. B. über die 9. ProdSV)
  • EU-weit einheitliche Anforderungen
  • Höhere Prüfbarkeit durch präzisere Formulierungen

Konsequenz für die Technische Dokumentation:
Was dokumentiert wird, muss dem exakten Wortlaut der Verordnung entsprechen. Grauzonen, wie sie unter der Richtlinie häufig toleriert wurden, gibt es praktisch nicht mehr.


2. Technische Unterlagen

Neue Klarheit, höhere Anforderungen:

2.1 Technische Unterlagen als eigenständiger Konformitätsnachweis

Die Verordnung spricht konsistent von „Technischen Unterlagen“. Diese sind nicht mehr nur Begleitmaterial, sondern ein eigenständiger und prüfbarer Nachweis für die Konformität der Maschine. Die Unterlagen müssen vollständig, kohärent, nachvollziehbar und aktuell sein.

Für Technische Redakteure heißt das:
Die Betriebsanleitung ist kein isoliertes Dokument mehr, sondern integraler Bestandteil eines durchgängigen Dokumentationssystems.


2.2 Inhalte: Was bleibt – und was neu hinzukommt

Was im Kern gleich bleibt:

  • Allgemeine Maschinenbeschreibung
  • Konstruktions- und Schaltpläne
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Liste angewandter Normen
  • Prüfberichte
  • Betriebsanleitung

Neu oder deutlich präziser gefordert

  • Die Verordnung betont deutlich stärker die Benutzerinteraktion.
    • Bedienkonzepte und Steuerungslogik
    • Softwareabhängigkeiten
    • Gefährdungen aus Fehlbedienung
    • Informationsbasierte Schutzmaßnahmen

Die Technische Dokumentation muss enger mit Usability, Softwareentwicklung und Konstruktion verzahnt sein.

  • Software wird erstmals explizit als sicherheitsrelevant anerkannt.
    • Beschreibung sicherheitsrelevanter Softwarefunktionen
    • Versionierung und Änderungsstände
    • Wechselwirkungen zwischen Hardware und Software
    • Nutzungseinschränkungen (z. B. Updates)

Betriebsanleitungen müssen Softwaregrenzen klar und nachvollziehbar benennen.

  • Bei adaptiven oder lernfähigen Systemen (KI) fordert die Verordnung zusätzliche Transparenz:
    • Lernlogik und Begrenzungen
    • Validierungs- und Kontrollmechanismen
    • Hinweise auf nicht vorhersehbares Verhalten
    • Beschreibung von Restrisiken

Es entstehen weitere Arten von Warnhinweisen und Nutzungseinschränkungen.


3. Neue Pflichten für die Technische Redaktion

Die Anforderungen an Aktualität und Verständlichkeit wurden verschärft:

3.1 Aktualität über den gesamten Lebenszyklus

Die Aktualitätspflichten:

  • Dokumentation muss über den gesamten Lebenszyklus gepflegt werden
  • Änderungen an Maschine oder Software erfordern Nachführung

Praktische Konsequenzen:

  • Change-Management wird Pflicht
  • Klare Versionierung und Änderungsverfolgung
  • Dokumentation ist kein Einmalprojekt mehr

3.2 Nachweis der Verständlichkeit

Die Anforderungen an Verständlichkeit steigen bei:

  • bestimmungsgemäßer Gebrauch
  • vorhersehbare Fehlanwendung
  • Benutzerqualifikation
  • Usability-Tests

Faktisch gilt:
Die IEC/IEEE 82079‑1 wird zum maßgeblichen Bewertungsmaßstab für Prüfer.


4. Betriebsanleitungen: Digitalisierung mit neuen Risiken

Möglichkeiten mit Herausforderungen:

4.1 Elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt

Ein großer Fortschritt: Betriebsanleitungen dürfen digital bereitgestellt werden.
Papier ist nicht mehr zwingend erforderlich, sofern:

  • Zugang für den Benutzer gewährleistet ist
  • die Anleitung dauerhaft verfügbar bleibt
  • auf Verlangen Papier geliefert wird

Das bedeutet Rechtssicherheit für Online-Handbücher, Portale und PDFs.

4.2 Verschärfte Anforderungen an digitale Anleitungen

  • Dauerhafte Verfügbarkeit
  • Eindeutige Maschinenzuordnung
  • Schutz vor Verlust
  • Versionssicherheit

Ein einfaches „PDF auf der Website“ reicht häufig nicht mehr aus.

4.3 Chancen und Risiken für die Technische Dokumentation

Chancen:

  • Modulare Dokumentation (Topic-orientiertes Schreiben)
  • Schnelle Aktualisierung ohne Neuauflage
  • Bessere Varianten- und Sprachverwaltung

Risiken:

  • Verfügbarkeitsnachweis liegt beim Hersteller
  • Defekte Hyperlinks gelten als formaler Mangel
  • Höhere Prüfintensität durch Behörden

5. Fazit: Technische Dokumentation wird strategisch

Die Maschinenverordnung macht die Technische Dokumentation wichtiger, sichtbarer und prüfkritischer – aber auch digitaler und strategischer.

Wer weiterhin nur Handbücher schreibt, wird Schwierigkeiten bekommen. Wer Dokumentation als Teil des Sicherheits- und Konformitätskonzepts versteht, verschafft sich klare Wettbewerbsvorteile.

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