Neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für 2025
Von der neuen Maschinenverordnung haben sehr viele Entscheider, Entwickler und Technische Redakteure längst Kenntnis genommen. Sie berücksichten diese bereits oder beschäftigen sich intensiv mit ihr. Aber kennen Sie die Entwaldungsschutz-Verordnung und deren Auswirkungen auf die Technische Dokumentation? Und was genau ist ein Recht auf Reparatur oder das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz?
Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über verschiedene, teils neue Regulatorien im Jahr 2025.
- Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG)
- Batterieverordnung (BattV)
- Cyber-Resilience-Act (CRA)
- Entwaldungsschutzverordnung (EUDR)
- KI-Verordnung (AI-Act)
- Maschinenverordnung (MV)
- Ökodesignverordnung (ESPR)
- Produkthaftungs-Richtlinie (PLD)
- Produktsicherheits-Verordnung (GPSR)
- Reparatur-Richtlinie (R2R)
Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG)
„Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewährleisten.“
Davon betroffen sind nur bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
- Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem sog. Zwei-Sinne-Prinzip.
- Betroffen sind auch Homepages für Dienstleistungen.
Batterieverordnung (BattV)
„Diese Verordnung ist darauf ausgerichtet, zu einem effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, während gleichzeitig die negativen Umweltauswirkungen von Batterien verhindert und verringert werden sollen, und die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem die negativen Auswirkungen der Entstehung und der Bewirtschaftung von Altbatterien verhindert und verringert werden.“
Kurz zusammengefasst:
- Sie gilt für alle Arten von Batterien (Gerätebatterien, Elektrofahrzeugbatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LMT) und Starterbatterien (SLI)).
- Sie beschreibt Anforderungen für alle Lebensphasen.
- Sie soll zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beitragen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1542
Cyber-Resilience-Act (CRA)
Mit dieser Verordnung werden festgelegt:
- Cybersicherheitsanforderungen an die Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen
- Cybersicherheitsanforderungen an die von den Herstellern festgelegten Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen, um die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen während der erwarteten Nutzungsdauer der Produkte zu gewährleisten
- Vorschriften für die Marktüberwachung
- Sorgfaltspflicht für den gesamten Lebenszyklus
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402847#cpt_I
Entwaldungsschutzverordnung (EUDR)
„Diese Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie für die Ausfuhr aus der Union von relevanten Erzeugnissen gemäß Anhang I, die relevante Rohstoffe, nämlich Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.“
Papier enthält Holz. Und wenn Sie Papier inverkehrbringen, dann müssen Sie
- den Rohstoff bis zum Erzeuger zurückverfolgen,
- eine Sorgfaltserklärung abgeben,
- eine Risikobewertung durchführen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1115
KI-Verordnung (AI-Act)
„Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen.“
In der Verordnung geht es um:
- Sicherheit, Transparenz und Zuverlässigkeit
- Anforderungen an Datenqualität, Kontrolle, Nachvollziehbarkeit etc.
- Besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689
Maschinenverordnung (MV)
„In dieser Verordnung werden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen festgelegt, um deren Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen, insbesondere von Verbrauchern und professionellen Nutzern, und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen sowie, soweit anwendbar, der Umwelt zu gewährleisten.“
Dazu haben wir hier einen ausfürlicheren Artikel.
Die wesentliche Punkte aus Sicht der Technischen Dokumentation:
- Auf der Maschine und in einem Begleitdokument muss erklärt werden, wie man die digitalen Anweisungen aufrufen kann.
- Die digitale Anleitung muss in einem Format bereitgestellt werden, das der Nutzer herunterladen und auf einem elektronischen Gerät speichern kann.
- Der Online-Zugriff auf die digitale Anleitung muss mindestens noch 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine garantiert sein.
- Kunden haben das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Kauf eine gedruckte Betriebsanleitung anzufordern.
- Bei Maschinen, die auch von nicht-professionellen Nutzern verwendet werden, müssen die Sicherheitsinformationen immer in gedruckter Form beiliegen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#enc_1
Ökodesignverordnung (ESPR)
„Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen geschaffen, die Produkte erfüllen müssen, um in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen zu werden, um so die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern, damit nachhaltige Produkte zur Norm werden, der CO2-Fußabdruck und ihr Umweltfußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verringert wird und der freie Verkehr nachhaltiger Produkte im Binnenmarkt sichergestellt ist.
Mit dieser Verordnung wird zudem ein digitaler Produktpass eingeführt, es werden verbindliche Anforderungen für die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt und ein Rahmen geschaffen, um zu verhindern, dass unverkaufte Verbraucherprodukte vernichtet werden.“
Die Ökodesignverordnung regelt noch nichts konkretes für bestimmte Produkte. Dafür bedarf es weiterer delegierter Rechtsakte für die verschiedenen Produktgruppen, wie z. B. der Batterien in der Batterieverordnung. Dazu finden Sie hier einen ausführlichen Artikel. Kurz zusammengefasst ist die Ökodesignverordnung:
- eine Rahmenregulierung für (fast) alle Produkte auf dem europäischen Markt.
- ein Beitrag, Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern.
- die Grundlage für den digitalen Produktpass.
- „ein Bürokratiemonster“ (Zitat eines branchenbekannten Rechtsanwaltes).
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401781
Produkthaftungs-Richtlinie (PLD)
„Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften über die Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte entstanden sind, und über den Ersatz derartiger Schäden festgelegt.“
Neuerungen sind:
- europäisch harmonisierte Haftung für Produkte,
- Haftung auch für Software und KI,
- verschuldensunabhängige Haftung für Hersteller, Einführer und Bevollmächtigte.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402853
Produktsicherheits-Verordnung (GPSR)
„Das Ziel der vorliegenden Verordnung besteht darin, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern und zugleich ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Mit dieser Verordnung werden wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten festgelegt, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.“
Zugegeben, nicht mehr ganz neu, aber vielleicht noch nicht jedem bewusst:
- Es geht nur um Verbraucherprodukte.
- Es gibt neue behördliche Meldepflichten für Unfälle.
- Für Produktrückrufe gibt es scharfe Anforderungen.
- Auch einfache Produkte benötigen eine Risikobeurteilung.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988
Reparatur-Richtlinie (R2R)
„Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften zur Stärkung der Bestimmungen in Bezug auf die Reparatur von Waren festgelegt, um zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucher- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.“
Für Verbraucherprodukte wird geregelt:
- Reparierbarkeit von Produkten auch nach Ablauf der Gewährleistungs-Fristen,
- Anforderungen an Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401799